Menschenrecht Nr. 19

Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäusserung

Menschenrecht Nr. 19

Das Recht auf freie Meinungsäußerung

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, an Meinungen ohne Einmischung festzuhalten sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

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