Berichten Sie Menschenrechtsverletzungen

Sie können – und sollten – Menschenrechtsverletzungen berichten. Selbst wenn sie nicht belangt werden, können Bekanntwerden oder Aussicht auf eine Untersuchung die Täter zurückhalten. 

  1. Führen Sie die bestimmten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf, gegen die verstoßen wurde. 
  2. Geben Sie die Tatsachen an, so weit wie möglich in zeitlicher Reihenfolge.
  3. Vermerken Sie Datum, Uhrzeit und Ort des Geschehnisses (der Geschehnisse); Name und Stellung des Täters (der Täter); Ort der Verhaftung, falls zutreffend; Name und Adresse von Zeugen und sonstige wichtige Einzelheiten. 

Organisationen, an die Ihr Bericht gehen sollte:

 

 

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